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Arbeitsrecht
23.2.2026 4 min Lesezeit

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung? Mythen vs. Fakten

Gibt es wirklich die Regel 'Drei Abmahnungen und man ist raus'? Wir klären auf, was das Arbeitsrecht wirklich sagt.

Die 3-Abmahnung-Regel: Ein weit verbreiteter Irrtum

Im Volksmund hält sich hartnäckig das Gerücht, dass ein Arbeitgeber erst nach der dritten Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen darf. Das ist rechtlich gesehen falsch.

Qualität vor Quantität

Es kommt nicht darauf an, wie viele Abmahnungen gesammelt wurden, sondern wie schwerwiegend der Pflichtverstoß ist. In manchen Fällen kann bereits eine einzige Abmahnung für eine Kündigung ausreichen, wenn der Arbeitnehmer denselben Fehler erneut begeht.

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Eine gültige Abmahnung muss drei Funktionen erfüllen:

  1. Dokumentationsfunktion: Das Fehlverhalten muss konkret (Datum, Uhrzeit, Vorfall) beschrieben werden.
  2. Warnfunktion: Es muss klargestellt werden, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.
  3. Rügefunktion: Das Verhalten muss ausdrücklich als Vertragsverstoß gerügt werden.

Wichtig zu wissen

Bei extrem schweren Verstößen (z.B. Diebstahl oder körperliche Gewalt) kann sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtmäßig sein.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt konsultieren.

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