Das Problem mit dem Zugang (§ 130 BGB)
Im deutschen Recht gilt: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Das bedeutet, sie muss so in den Machtbereich des Empfängers gelangen (z.B. Briefkasten), dass dieser die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen.
Die volle Beweislast für diesen Zugang trägst du als Absender. Wir vergleichen die gängigsten Methoden:
1. Das Einwurf-Einschreiben (Die Empfehlung)
Hier dokumentiert der Postbote, dass er den Brief in den Briefkasten eingeworfen hat. Der BGH erkennt dies als Beweis des ersten Anscheins an (BGH, 27.09.2016, Az. II ZR 299/15). Aber Achtung:
- Wichtiger Hinweis: Der bloße Sendungsstatus online reicht vor Gericht oft nicht aus. Fordere innerhalb von 15 Monaten den physischen Auslieferungsbeleg bei der Post an!
2. Das Einschreiben mit Rückschein (Oft riskant!)
Viele halten dies für die sicherste Methode, aber: Wenn der Empfänger nicht da ist und den Brief nicht bei der Post abholt, gilt er rechtlich oft als nicht zugegangen. Die Benachrichtigung im Briefkasten ist kein Zugang der Kündigung selbst.
3. E-Mail und Fax
E-Mail erfüllt die Textform (§ 126b BGB), ist aber schwer zu beweisen, wenn der Empfänger den Erhalt bestreitet. Eine einfache Lesebestätigung ist ein Indiz, aber kein 100%iger Beweis. Beim Fax ist der "OK-Vermerk" ein starkes Indiz, das laut BGH (Az. IV ZR 163/13) eine sekundäre Darlegungslast beim Empfänger auslösen kann.
Der Gold-Standard: Der Bote
Die absolut sicherste Methode ist die Zustellung durch einen unabhängigen Boten (Freund oder Bekannter, keine Verwandten). Der Bote liest das Schreiben, steckt es in den Umschlag und wirft es persönlich in den Briefkasten des Unternehmens ein. Er notiert sich Datum und Uhrzeit und kann später als Zeuge fungieren.
Zusammenfassung für deine Sicherheit
Nutze für wichtige Verträge (Wohnung, Arbeit) immer das Einwurf-Einschreiben oder einen Boten. Für digitale Abos ist der Kündigungsbutton ideal, da hier eine gesetzliche Zugangsfiktion greift (§ 312k BGB).
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt konsultieren.