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Verbraucherschutz
23.2.2026 4 min Lesezeit

Kündigung per E-Mail: Ist das 2026 rechtssicher?

Darf man Verträge einfach per Mail kündigen? Wir klären auf, wo die Textform reicht und wo du noch zum Brief greifen musst.

Textform vs. Schriftform

Seit 2016 dürfen Verträge, die online abgeschlossen wurden, auch in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden. Das gilt für Handyverträge, Abos und viele Versicherungen.

Wann reicht die E-Mail nicht?

Vorsicht geboten ist bei Arbeitsverträgen und Mietverträgen. Hier fordert das Gesetz zwingend die Schriftform (§ 623 BGB bzw. § 568 BGB). Das bedeutet: Ein Blatt Papier mit einer eigenhändigen Unterschrift ist Pflicht.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt konsultieren.

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