Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Normalerweise sind Strom- und Gasverträge an feste Laufzeiten gebunden. Doch bei einer Preiserhöhung haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 EnWG.
Wann kann ich sonderkündigen?
- Preiserhöhung: Sobald Ihr Anbieter die Preise anhebt, egal wie gering der Betrag ist.
- Umzug: Wenn der Anbieter Sie am neuen Wohnort nicht zu den gleichen Konditionen beliefern kann.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt konsultieren.