Möchtest du deinen Vertrag bei Fitness First kündigen, bist dir aber unsicher über die genauen Fristen und den korrekten Ablauf? Gerade bei Anbietern wie Fitness First ist es essenziell, die rechtlichen Vorgaben genau zu beachten, um sich vor unerwünschten Vertragsverlängerungen zu schützen.
1 Fristen und Form der Kündigung bei Fitness First
Bei Fitness First gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen für Verbraucherverträge. Für neuere Verträge ab März 2022 gilt gesetzlich, dass diese nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit (zumeist 12 oder 24 Monate) monatlich kündbar sind. Ältere Verträge können sich ggf. noch um bis zu einem weiteren Jahr verlängern, wenn die Frist verpasst wird.
Die Kündigung sollte mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) oder noch sicherer als Einwurf-Einschreiben versendet werden, um bei möglichen Streitigkeiten einen rechtssicheren Zugangsnachweis nach § 130 BGB zu haben.
Offizielle Post-Adresse von Fitness First:
Hanauer Landstraße 148, 60314 Frankfurt am Main
! Achtung: Bekannte Kündigungsfallen bei Fitness First
Fitnessstudios gehören zu den problematischsten Anbietern bei Kündigungen. Häufige Streitpunkte: nicht anerkannte Schreiben, Sonderkündigungsrechte, lange Fristen.
Verbraucherschützer und Nutzer berichten regelmäßig von Schwierigkeiten bei der Kündigung über den rein digitalen Weg (z.B. versteckte Kündigungsbuttons oder verschwundene E-Mails). Daher raten wir unseren Nutzern dringend dazu, die Kündigung nachweisbar per Post (Einwurf-Einschreiben) zu verschicken. So bist du rechtlich auf der absolut sicheren Seite und hast den Sendungsnachweis direkt in der Hand.
Unser Kündigungsservice für Fitness First
Vermeide lästigen Papierkram, Porto-Stress und mögliche Fristversäumnisse. Nutze unser anwaltlich geprüftes Kündigungsformular und versende deine Kündigung an Fitness First in unter 2 Minuten rechtssicher als Einschreiben direkt von deinem Smartphone oder PC aus.
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